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Pflegereform – Änderungen 2022

Ab dem 01.01.2022 gibt es folgende neue Regelungen im Rahmen der Pflegeversicherung (SGB XI):

Erhöhung der Pflegesachleistungen um 5 %

Erhöhung der Leistungen der Kurzzeitpflege um 5 %

Von bisher 1.612,00 Euro auf nun 1.774,00 Euro pro Kalenderjahr. Der Betrag für Verhinderungspflege bleibt der selbe.

Hier finden Sie die aktualisierte Leistungsübersicht: Flyer Leistungen Pflegeversicherung.



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