Ab dem 01.01.2022 gibt es folgende neue Regelungen im Rahmen der Pflegeversicherung (SGB XI):
Erhöhung der Pflegesachleistungen um 5 %
Erhöhung der Leistungen der Kurzzeitpflege um 5 %
Von bisher 1.612,00 Euro auf nun 1.774,00 Euro pro Kalenderjahr. Der Betrag für Verhinderungspflege bleibt der selbe.
Hier finden Sie die aktualisierte Leistungsübersicht: Flyer Leistungen Pflegeversicherung.