Jeder braucht einmal Urlaub, einen „freien Tag“, Zeit zum Entspannen und Kräfte-Sammeln - einfach mal eine Pause. Besonders Menschen, die einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgen. Erholen Sie sich von Ihrem oft nicht leichten Pflegealltag, oder nehmen Sie wichtige Termine wahr. Solange springen unsere Mitarbeitenden ein und versorgen die pflegebedürftigen Personen: „Verhinderungspflege“ nennt sich dieses Angebot.
Pflegerische Hilfestellungen wie z.B. Waschen, Duschen oder Hilfe beim Toilettengang sind im Rahmen der Verhinderungspflege genauso möglich wie Kochen, Waschen, Bügeln, gemeinsame Spaziergänge oder Unterhaltungen. Auch für nur ein oder zwei Stunden am Tag kommen unsere Mitarbeitenden und unterstützen Sie: Die „Verhinderungspflege“ kann in mehreren Wochen oder an einzelnen Tagen übers Jahr verteilt in Anspruch genommen werden. Die gewünschten Leistungen können Sie detailgenau und individuell mit uns vereinbaren.
Die Kosten für die Verhinderungspflege trägt bis zu 1.612 € je Kalenderjahr Ihre Pflegekasse. Bei ihr muss diese Leistung auch - jährlich neu - beantragt werden. Das Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege weiter ausbezahlt. Benötigen Sie Ihr Kontingent für „Kurzzeitpflege“ (ebenfalls 1.774 € im Jahr) nicht, dann können Sie 806 € davon als „Verhinderungspflege“ nutzen.
Neu 2024: Personen in Pflegegrad 4 oder 5, die unter 25 Jahre alt sind, haben ein Gesamtbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.386 € zur Verfügung.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege ist die Einstufung in einen der Pflegegrade 2 bis 5 und eine Pflegezeit von mindestens 6 Monaten durch die „Pflegeperson“, die nun „verhindert“ ist.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Flyer Verhinderungspflege oder wenn Sie persönlich mit uns Kontakt aufnehmen. Gönnen Sie sich bzw. Ihren pflegenden Angehörigen die Pausen und nutzen Sie die Verhinderungspflege!