Fünf Pflegegrade statt vier Pflegestufen, Überleitungssysteme, neue Einstufungsverfahren: eine Menge hat sich mit dem 01.01.2017 in der Pflegelandschaft geändert. Seither ist das Pflegestärkungsgesetz II mit vielen tiefgreifenden Änderungen in Kraft. Insgesamt sind wir dankbar über sehr viele positive Neuerungen – insbesondere die ambulante Pflege hat durch die jüngste Pflegereform noch einmal eine deutliche Aufwertung erfahren.
Was sich geändert hat und welche neuen Leistungsansprüche bestehen, haben wir in unserem Flyer-Pflegestärkungsgesetz-II für Sie zusammengefasst. Wenn Sie weitergehende Fragen haben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gerne, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese optimal nutzen können.