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Aktuelle Neuerungen Pflegeversicherung

Im Zuge der Corona-Krise gibt es einige wichtige Änderungen im Bereich der Pflegeversicherung:

  1. Der zur Verfügung stehende Betrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel erhöht sich bis 30.09.2020 von bisher 40 € auf 60 € pro Monat. Voraussetzung hierfür ist mindestens der Pflegegrad 1.
  2. Die Übertragbarkeit des Entlastungsbetrags (125 € pro Monat) verlängert sich: Offene Beträge aus dem Jahr 2019 verfallen nicht zum 30.06.2020 sondern erst zum 30.09.2020.
  3. Qualitätssicherungseinsätze für Pflegegeldempfänger erbringen wir derzeit nicht – die Pflegekassen haben hier Kulanz für die Pflegebedürftigen zugesagt und werden das Pflegegeld bis 30.09.2020 nicht kürzen!

Falls Sie Fragen dazu haben, dürfen Sie uns gerne kontaktieren!

Wir bleiben vorsichtig!

Bei allen Lockerungen und bei aller Freude über positive Entwicklungen was die Corona-Bedrohung betrifft: Wir blieben vorsichtig! Unsere ergriffenen Schutz- und Hygienemaßnahmen behalten wir bis auf weiteres unvermindert bei. Zum Schutz unserer Mitarbeitenden und unserer Kunden! Bei den derzeit sommerlichen Temperaturen ist dies durchaus eine Herausforderung, insbesondere für unsere Mitarbeitenden. Frische saftige Erdbeeren nach getaner Arbeit sind dafür nur eine symbolische Geste des Dankes – diese wurden jedoch allerseits freudig aufgenommen!

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